Das kommt auf das Krankheitsbild und die Krankenkasse an. Gesetzliche Kassen zahlen die Behandlung, sofern ein chronisches Krankheitsbild (zum Beispiel Kniegelenksarthrose oder ein dauerhaftes unteres Rückenleiden) mindestens sechs Monate lang vorliegt. Ansonsten handelt es sich um eine IGeL-Leistung, es sei denn, Sie haben eine private Zusatzversicherung abgeschlossen.
Private Krankenkassen zahlen die Akupunktur in der Regel unabhängig vom Beschwerdebild. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung nach.